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Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Neuried wurde erfolgreich abgeschlossen.
Gut 90 Prozent der Wärmeversorgung leisten in Neuried Gas- und Ölheizungen. In Zeiten steigender Energiepreise und eines immer stärkeren Bewusstseins für den Klimawandel, ist das nicht mehr zeitgemäß. Eine kommunale Wärmeplanung schafft da Abhilfe. Als eine der ersten Kommunen im Landkreis München beschäftigt sich Neuried mit der Frage, wie die Wärmeversorgung in der eigenen Gemeinde in Zukunft aussehen könnte – und informierte darüber am Mittwoch, 29. Januar, in der Informationsveranstaltung in der Aula die Bürgerinnen und Bürger.
„Wir stehen noch ganz am Anfang dieses Prozesses“, sagt Harald Zipfel, 1. Bürgermeister der Gemeinde Neuried, und macht damit klar, dass auf der Veranstaltung noch keine konkreten Aussagen zu den Dimensionen eines Wärmenetzes getroffen werden können. Und dennoch gehen die gut 120 Besucherinnen und Besucher mit mehr Wissen nach Hause.
Denn bereits heute ist klar, welche Gebiete weiter geprüft werden und in welchen ein Wärmenetz eher unwahrscheinlich ist. „Durch die kommunale Wärmeplanung konnten wir herausfinden, wo sich der Aufbau von Wärmenetzen in unserer Gemeinde für unsere Bürgerinnen und Bürger lohnt und in welchen Quartieren eine dezentrale Versorgung günstiger ist“, so Harald Zipfel.
Die geeigneten Gebiete werden nun einer tiefergehenden Prüfung unterzogen, bei der neben möglichen technischen Hürden auch die Finanzierbarkeit eine Rolle spielen wird. „Wir möchten als Gemeinde keine voreiligen Versprechungen abgeben. Sollte sich aber ein Wärmenetz innerhalb Neurieds als tragfähig erweisen, ist das ein guter Weg, um die Wärmeversorgung zukunftsfähig, versorgungssicher und klimafreundlich zu gestalten“, sagt Dr. Dieter Maier, 3. Bürgermeister und Referent für Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Mit der kommunalen Wärmeplanung hat Neuried ein Langzeitprojekt angestoßen. Begleitet wird sie dabei von der Energieagentur Ebersberg-München, die in den vergangenen zwölf Monaten den Wärmeplan für die Gemeinde erstellt hat. Für Elisabeth Buchmann, zuständige Mitarbeiterin bei der Energieagentur, ist es wichtig, dass die Gemeinde frühzeitig und bei jedem großen Schritt die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt: „Zum Gelingen der Wärmeplanung trägt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung bei. Deshalb ist es gut, wenn Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer frühzeitig wissen, welche Möglichkeiten in ihrem Quartier denkbar sind. Wir empfehlen, sich einen langfristigen Plan für ihre Gebäude zurechtzulegen, den Sie schrittweise in die Tat umsetzen – unabhängig von kurzfristigen Entwicklungen in der Politik und dem Energiemarkt.“
Auch für Neurieds Klimaschutzmanagerin Dr. Miriam Pluym ist die Wärmeplanung mit der Informationsveranstaltung noch lange nicht abgeschlossen: „Wichtig ist, dass wir diesen Plan nun auch umsetzen und weiterentwickeln. Wir gehören zu den Pionieren bei der Kommunalen Wärmeplanung und wollen das auch in Sachen Umsetzung sein, sagt sie. Der Wärmeplan ist auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Gebiet der auch zukünftig weiterhin dezentralen Wärmeversorgung wohnen, können sich bei der Energieagentur Ebersberg-München zu allen Fragen rund um den Umstieg von der eigenen Öl- und Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder eine andere Form der nachhaltigen Heizung beraten lassen.
Mit der kommunalen Wärmeplanung soll geklärt werden, wie Sie sich in Neuried in Zukunft klimaneutral mit Wärme versorgen können. Seit Februar 2024 untersuchen wir dazu gemeinsam mit der Energieagentur Ebersberg-München welche Wärmequellen und -bedarfe es in den verschiedenen Bereichen der Gemeinde gibt. In Abstimmung mit den Eigentümern, vor allem in den Bereichen, in denen auf Grund des hohen Wärmebedarf ein Wärmenetz möglich sein könnte, werden bis Ende des Jahres die möglichen Varianten einer Wärmeversorgung und nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung erarbeitet.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Infos unter http://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein rechtlich unverbindliches Planungsinstrument das Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung aufzeigen soll, wie die Ausgestaltung einer nachhaltigen Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet aussehen könnte. Die Pflicht zur Erstellung einer KWP ergibt sich aus dem Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) und der bayerischen Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn). Die Wärmeplanung gibt der „Wärmewende“, also der Umgestaltung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen. Unter anderem wird hierbei ermittelt, welche Gebiete sich für den Ausbau von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen anbieten und welche Gebiete für dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen) geeignet sind.
Bei Wärmenetzen handelt es sich um Rohrleitungen, die an mehrere Gebäude angeschlossen sind. Die Gebäude werden durch heißes Wasser oder Dampf mit Wärme versorgt. Dabei wird die Wärme an sogenannten Hausübergabestationen in den Heizkreislauf von Gebäuden übertragen. Je nach Größe des Netzes wird dabei von Nah- oder Fernwärmenetzen gesprochen.
Wie die Wärme zentral produziert wird, ist sehr unterschiedlich: Aktuell werden Wärmenetze häufig noch mit fossilen Brennstoffen betrieben. Künftig müssen Wärmenetze zunehmend treibhausgasneutral betrieben werden, z.B. durch Nutzung von Wärme aus Gewässern und Abwässern, Geothermie oder industrieller Abwärme. Die in Neuried neu in Planung befindlichen Wärmenetze werden daher von Anfang an mit einem möglichst großen Anteil erneuerbarer Energie geplant.
Ein Gebiet kann im Anschluss zur KWP durch Satzung zu einem Wärmenetzeignungsgebiet erklärt werden, wenn der Betrieb eines Wärmenetzes grundsätzlich möglich und unter Betrachtung voraussichtlicher Kosten für Verbraucher:innen sinnvoll erscheint. Für solche Gebiete können anschließend an die Wärmeplanung Machbarkeitsstudien durchgeführt werden, um die Eignung im Detail zu überprüfen und daraufhin ggf. den Bau von Wärmenetzen in Gang zu setzen. Die Satzung eines Wärmenetzeignungsgebietes bewirkt für dieses Gebiet eine verlängerte Übergangszeit von bis zu 10 Jahren, in der Gebäude, für die der Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist, noch mit rein fossiler Heizung betrieben werden dürfen. Gleichzeitig müssen in diesen Gebieten neue Heizungen für Gebäude die nicht an das Wärmenetz angeschlossen werden sollen, ab Erlass der Satzung mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wasserstoffnetzeignungsgebiete drücken aus, dass der Betrieb von Wasserstoffnetzen (z.B. durch Umrüstung von Gasnetzen) möglich und unter Betrachtung voraussichtlicher Kosten für Verbraucher:innen sinnvoll erscheint.
Die KWP hat ergeben, dass für Neuried aktuell kein Potenzial für eine Wärmeversorgung durch Wasserstoff besteht.
Wie die Wärme zentral produziert wird, ist sehr unterschiedlich: Aktuell werden Wärmenetze häufig noch mit fossilen Brennstoffen betrieben. Künftig müssen Wärmenetze zunehmend treibhausgasneutral betrieben werden, z.B. durch Nutzung von Wärme aus Gewässern und Abwässern, Geothermie oder industrieller Abwärme. Die in Neuried neu in Planung befindlichen Wärmenetze werden daher von Anfang an mit einem möglichst großen Anteil erneuerbarer Energie geplant.
Die kommunale Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und löst keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus. In einem Wärmeplan können jedoch Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet erklärt und per Gemeinderatsbeschluss ausgewiesen werden.
In ausgewiesenen Gebieten zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes bzw. in Wasserstoffnetzausbaugebieten greift die 65-Prozent-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71) bereits einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung.
Die 65-Prozent-Regelung besagt, dass alle neu eingebauten Heizungen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, sofern das Gebäude dauerhaft über diese Heizung versorgt werden soll. Gleichzeitig dürfen Gebäude, die an das Wärmenetz angeschlossen werden sollen, bis zur Verfügbarkeit des Netzes für einen verlängerten Übergangszeitraum von bis zu 10 Jahren mit fossilen Heizungen versorgt werden.
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt bereits ab dem 1. Januar 2024, dass alle neu eingebauten Heizungen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Neubauten in Baulücken gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Für Bestandsgebäude in Neuried gilt, dass ab Juli 2028 neu installierte Heizungen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Werden vor Juli 2028 durch Gemeinderatsbeschluss Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes ausgewiesen, gilt für Bestandsgebäude in diesen Gebieten die 65-Prozent-Regelung bereits einen Monat nach Bekanntgabe des Beschlusses. Dies gilt auch für Gebäude, die im vom Rat beschlossenen Wärmenetz- / Wasserstoffnetzeignungsgebieten stehen.
Es gelten Übergangs- und Härtefallregelungen.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und dem Umstieg auf Erneuerbare Energie finden Sie auf der Seite Energiewechsel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/GEG/faq-geg.html
Einen guten Überblick liefert auch folgender Entscheidungsbaum vom Umweltbundesamt:
Generell gibt es folgende Möglichkeiten, die 65-Prozent-Regelung bei neu installierten Heizungen zu erfüllen:
Die Anforderung zum Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien gilt für Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 01. Juli 2028, bzw. vorzeitig für Gebiete, die als Wärmenetzausbaugebiet ausgewiesen wurden.
Bis zu diesen Fristen ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung noch erlaubt. Danach müssen neu installierte Heizungen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Diese Beratung soll auf die wirtschaftlichen Risiken hinsichtlich steigender CO₂-Preise für fossile Brennstoffe und steigender Preise für die ab 2029 zwingend erforderlichen Biomasseanteile hinweisen und auch Alternativen, etwa auf der Grundlage der kommunalen Wärmeplanung, in Betracht ziehen.
Gas- oder Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder grünem oder blauen Wasserstoff nutzen (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040). Laut Aussagen des Gasnetzbetreibers SWM wird in Neuried mittelfristig kein Wasserstoff verfügbar sein (https://www.swm.de/unternehmen/magazin/innovation/wasserstoff-als-energietraeger).
Heizkessel, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betrieben wurden, keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind und die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Hiervon gibt es Ausnahmen für Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Bei Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer den Heizkessel bis zwei Jahre nach Eigentumsübergang außer Betrieb nehmen.
In der KWP der Gemeinde Neuried wurden vier Wärmenetzprüfgebiete ermittelt, für die anschließend die Machbarkeit der Wärmeversorgung per Wärmenetz geprüft werden wird.
Es ist jedoch nicht sicher, ob sich die Wärmeversorgung per Wärmenetz realisieren lassen wird. Mit einer Wärmeversorgung vor 2028 ist voraussichtlich nicht zu rechnen.
Wenn Sie sich als Gebäudeeigentümer:in an ein Wärmenetz anschließen möchten, sollten Sie die Updates in der Rats(ch)post und auf der Homepage verfolgen und Ihr Interesse melden (per E-Mail an klimaschutz@neuried.de).
Des Weiteren sollten Sie die Dringlichkeit Ihrer Wärmeversorgung selbst beurteilen, sich ggf. beraten und Übergangslösungen prüfen lassen.
In den Gebieten, für die sich in der KWP eine dezentrale Versorgung ergeben hat, ist kein Wärmenetz zu erwarten. Es ist zu empfehlen, sich einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen und die Gebäudesanierung und den Heizungstausch zu planen. Nutzen Sie dazu die Beratungsangebote. Es können auch nachbarschaftliche Lösungen geeignet sein.
Sie machen sich Gedanken dazu, perspektivisch einen Heizungswechsel vorzunehmen bzw. ihr Gebäude energetisch zu sanieren? Dann bietet es sich häufig an, eine unabhängige Energieberatung in Ansprach zu nehmen. Eine Übersicht zu Beratungsangeboten finden sie hier:
Bei weiteren Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich gerne an:
Dr. Miriam Pluym
Klimaschutz- und Mobilitätsmanagement
Telefon: 089 75901-26
Dr. Dieter Maier
Referent für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Telefon: 089 75901-39 (nur montags)
Antonio Saldana
Umweltamt
Telefon: 089 75901-63
umwelt@neuried.de
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Ab Montag, dem 18. August, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.
Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!